Arbeitssicherheit
Begehungen, Unterweisungen und arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilungen sind Maßnahmen der Arbeitssicherheit in Schulen im Dienst der Gesundheit und Unfallprävention.
Das Beratungsangebot umfasst den Schulgebäudekomplex mit seinen speziellen Ausbildungsbereichen, Werkstätten, Chemieräumen, Laboren und Verkehrswegen innerhalb der Schulen sowie das Thema Akustik.
Nutzen Sie die Möglichkeit der Beratung durch unsere Sicherheitsfachkräfte vor Ort in Ihrer Schule.
Begehungen dienen der Wirksamkeitskontrolle von Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften. Im Rahmen der Begehung werden Mängel erkannt und Empfehlungen zur Beseitigung der Mängel ausgesprochen. Die Verpflichtung zu regelmäßigen Begehungen ergeben sich aus den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes. Hierbei werden die Schulleitungen durch die für Sie zuständigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte unterstützt. Eine aktuelle Aufstellung der für die einzelnen Staatlichen Schulämter zuständigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit findet sich im Feld „Liste der für die Staatlichen Schulämter zuständigen Sicherheitsfachkräfte“.
Das Ziel der Unterweisungen ist die Sensibilisierung der Beschäftigten für sicherheits- und gesundheitsgerechte Verhaltensweisen. Die gesetzliche Grundlage für die Unterweisung ist § 12 des Arbeitsschutzgesetzes. Hiernach ist der Arbeitgeber, der in der Schule durch den Schulleiter/die Schulleiterin vertreten wird, dazu verpflichtet mindestens jährlich alle Lehrkräfte sowie alle weiteren hessischen Landesbediensteten über mögliche Gefährdungen und Schutzmaßnahmen aufzuklären. Auch sind die Landesbediensteten über das richtige Verhalten bei Unfällen zu informieren, um Verletzungsrisiken zu minimieren. Die Themen der Unterweisungen sind vielfältig, wie z.B. „Brandschutz“, „Erste-Hilfe“, „Infektionsschutzgesetz“ oder „Versicherungsschutz“. Hierbei kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsarzt unterstützen.
Nur, wenn die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit in der Schule bekannt sind, kann man sich davor schützen. Daher ist eine der wichtigsten Aufgaben zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, auch „Gefährdungsbeurteilung“ genannt. Diese hat das Ziel, mögliche Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit festzustellen und Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdungen festzulegen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet in § 5 den Arbeitgeber, durch eine Beurteilung die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen der Beschäftigten zu ermitteln und ggf. Schutzmaßnahmen durchzuführen. In Zusammenarbeit mit dem Hessischen Kultusministerium wurden für die allgemeinbildenden Schulen Vorlagen zur Gefährdungsbeurteilung erstellt. Diese Muster-Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie über die für Ihre Schule zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit. Beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung können Schulen durch die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der MAS unterstützt werden.
Eine schlechte Raumakustik wird im Schulalltag von Lehrkräften oftmals als sehr belastend empfunden. Neben möglichen Beeinträchtigungen des Hörvermögens wirkt sich Schall (oder Lärm) auf den gesamten Organismus aus, da er körperliche Stressreaktionen auslöst. Um festzustellen, ob die in der DIN 18041 geforderten Nachhallzeiten eingehalten werden, kann die MAS mit orientierenden Messungen beauftragt werden. Das Portfolio der Messungen beinhaltet aber nicht nur Lärm- und Nachhallmessungen, sondern auch Klima-, Beleuchtungs-, Raumluft- und Schadstoffmessungen. Alle Fragen zu den verschiedenen Messungen, können durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit beantwortet werden.