Angebote für die Landesverwaltung
Wir fördern Gesundheit im Land Hessen. Mit uns, der Medical Airport Service GmbH (MAS), an ihrer Seite erhalten hessische Landesbedienstete und Dienststellen des Landes Hessen passgenauen Arbeits- und Gesundheitsschutz aus einer Hand. Im Rahmen unserer Betreuung bieten wir eigens für die Dienststellen und Bediensteten des Landes Hessen entwickelte Produkte, die Sie in den hier veröffentlichten Angeboten finden.
Zentrale Präventionsmaßnahmen
Wir möchten Ihnen gemeinsam mit dem Land Hessen Maßnahmen zur Aktivierung Ihrer körperlichen Gesundheit und Ihrer psychischen Ressourcen anbieten.
Mit dem Programm der Zentralen Präventionsmaßnahmen für alle Beschäftigten des Landes Hessen, bieten wie Ihnen die Möglichkeit, unterschiedliche Angebote kostenfrei wahrzunehmen. Unser Programm finden Sie im nachfolgenden Flyer.
In diesem Bereich finden Sie sowohl den Katalog mit umfangreichen Angeboten an Präventions- und Beratungsmaßnahmen als auch das Formular zur Beauftragung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen.Wenn Sie Fragen zu den nachfolgenden Formularen zur Beauftragung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen haben oder Untersuchungstermine vereinbaren möchten, dann wenden Sie sich bitte an das für Sie nächstgelegene arbeitsmedizinische Zentrum:
- Darmstadt: 06151 - 780 54 75
- Gießen: 0641 - 495 53 30
- Kassel: 0561 - 701 659 34
- Mörfelden: 06105 - 3413 - 300
- Wiesbaden: 06105 - 3413 - 300
Wenn Sie Informationsmaterial bestellen möchten oder Beratung, Buchung oder weiterführende Informationen wünschen, stehen wir Ihnen von Montag bis Freitag von 08.00 - 16.30 Uhr unter der Rufnummer 06105 - 3413 - 190 oder per E-Mail an gesundheitsmanagement@medical-gmbh.de zur Verfügung.
Information zum „Meldeverfahren für Maßnahmen der behördlichen Gesundheitsförderung“ des Landes Hessen
Ergänzend zu denen Ihnen vorliegenden landesinternen Informationen rund um das Meldeverfahren prüfen wir mit Ihnen, ob für Ihre gewünschte Maßnahme der MAS eine Aufzeichnungspflicht vorliegt oder nicht. Wir prüfen ebenfalls, ob auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Ressort Ihre Maßnahme als Folgemaßnahme ohne Aufzeichnungspflicht durchgeführt werden kann. Gerne beraten wir Sie hierzu.