Arbeitsmedizin
Der Medical Airport Service (MAS) ist der arbeitsmedizinische Dienstleister des Landes Hessen. Wirbieten hessischen Bediensteten an Schulen spezifische Gesundheitsdienstleistungen durch unserbetriebsärztliches Team. Dazu gehören die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen (nachArbMedVV) sowie Beratungen.
Sie erreichen uns in unseren arbeitsmedizinischen Zentren in Darmstadt, Gießen, Kassel, Mörfeldenund Wiesbaden sowie digital.
1. Wunschvorsorge:
Sie können eine Wunschvorsorge durch Ihren Betriebsmediziner in Anspruch nehmen, wenn Sie eine konkrete Gesundheitsgefahr durch die Arbeitsbedingungen an Ihrem Arbeitsplatz für sich selbst befürchten.
Hierzu gehören auch Beratungen bei:
- Schwangerschaft (Bitte den Mutterpass und Impfausweis mitbringen)
- Wiedereingliederung (Bitte Arztberichte / Entlassungsberichte nach stationärem Aufenthalt mitbringen)
Bitte buchen Sie telefonisch, per E-Mail oder über Booking Time einen Termin in einem unserer arbeitsmedizinischen Zentren. Sie können auch Ihren jeweils zuständigen Arbeitsmediziner kontaktieren. Bitte bringen Sie das Beauftragungsformular zur Untersuchung mit. Um die Wunschvorsorge in Anspruch zu nehmen, bedarf es auf dem Beauftragungsformular der Unterschrift Ihres Vorgesetzten.
2. Arbeitsmedizinische Beratung der Schulleitungen
(im Rahmen der Grundbetreuung):
- Beratung in Fragen der Gefährdungsbeurteilung der schulischen Arbeitsplätze, Hygiene, erste Hilfe und anderer Fragen
- Mitwirkung an BEM-Verfahren (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
Sie können bei einer dieser Fragestellungen direkt den zuständigen Betriebsarzt kontaktieren.
3. Bildschirmarbeitsplatzvorsorge:
Die Bildschirmarbeitsplatzvorsorge wird nur für diejenigen Lehrkräfte bzw. Schulleitungsmitglieder angeboten, die einen persönlich zugewiesenen Bildschirmarbeitsplatz in der Schule haben und in wesentlichem Umfang Bildschirmarbeit leisten. Zum Anamnesebogen Bildschirmarbeitsplatz.
4. Arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung und berufsbezogene Impfungen:
Der arbeitsmedizinische Vorsorgeanlass bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen mit Infektionsgefährdung dient dem Schutz vor schwerwiegenden Infektionskrankheiten. Die Vorsorge ist obligatorisch bei allen Tätigkeiten mit einer erhöhten Ansteckungsgefahr durch Krankheitserreger.
4.1 Hepatitis A und Hepatitis B
Hepatitis A und Hepatitis B: Beschäftigte mit Tätigkeiten, bei denen es zu Kontakt mit potenziell infektiösen Körperflüssigkeiten kommen kann (z.B. in Förderschulen oder für Schulgesundheitsfachkräfte und UBUS-Fachkräfte), sollten je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung gegen Hepatitis A und/oder Hepatitis B geimpft sein. Hier werden die Kosten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge durch den Arbeitgeber/den Dienstherrn übernommen.
4.2 FSME
Frühsommer-Meningo-Enzephalitis, kurz FSME genannt, wird durch Viren verursacht, die von Zecken übertragen werden können. Das betrifft Lehrpersonen, die sie sich im Rahmen des Unterrichts oft im Freien aufhalten (z.B. wenn im Rahmen des Unterrichtsfaches Bewegung und Sport, Waldläufe oder Sportwochen veranstaltet oder Lehrausgänge in die freie Natur unternommen werden, beziehungsweise für Begleitlehrer bei Schullandwochen). Die Teilnahme an Wandertagen ist nicht ausreichend.
4.3 Masern
Im Masernschutzgesetz ist geregelt, dass Personen, die an einer Schule tätig sind, den Nachweis einer Masernimpfung erbringen müssen. Der Nachweis kann durch Vorlage des Impfausweises, Attest durch den Hausarzt oder dem Betriebsarzt (MAS) erfolgen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Vorsorge i. S. der ArbMedVV.
Wichtig: Bitte bringen Sie Ihren Impfpass mit!
5. Beamtenrechtliche Untersuchung
- Auf Widerruf (Kosten werden in der Regel vom Probanden getragen)
- Auf Probe (Kosten werden in der Regel vom Probanden getragen)
- Auf Lebenszeit (Kosten trägt das Schulamt)
Hier geht es zum Anamnesebogen.
Bei Verbeamtungen auf Widerruf, auf Probe und auf Lebenszeit halten Sie bitte dringend Rücksprache mit Ihrer Dienststelle zwecks Anerkennung der Untersuchung, bevor Sie einen Termin vereinbaren.
6. Hotline Coaching Supervision Beratung:
Individuelle Direktberatung zur Belastungsreflexion und Ressourcenstärkung für Lehrkräfte Mo und Do 8.00-16.30 Uhr: Flyer Beratungshotline Land Hessen
Online-Terminierung:
Zur Terminvereinbarung für die o.g. Anlässe 3.-5. oder weitere Vorsorgeanlässe nach ArbMedVV nutzen Sie gerne unsere Online-Terminierung:
Verwenden Sie die folgende Kennung:
Firmen-ID „1“ für Land Hessen
Arbeitnehmer-PIN „9095“ (für Arbeitnehmer des Landes Hessen)
Auf der nächsten Seite geben Sie in das Suchfeld Ihre Dienststellen-Nummer ein. Anschließend können Sie fortfahren und einen Termin buchen.
Sie erhalten eine Terminbestätigung per E-Mail und bringen bitte zum Termin die erforderlichen Unterlagen und das ausgefüllte und unterschriebene Beauftragungsformular mit.
Terminvereinbarung per Telefon:
- Darmstadt: 06151 - 780 54 75
- Gießen: 0641 - 495 53 30
- Kassel: 0561 - 701 659 34
- Mörfelden: 06105 - 3413 - 180
- Wiesbaden: 0611 - 1677 - 8880
Terminvereinbarung per E-Mail:
info@medical-gmbh.de (bitte geben Sie an, in welchem arbeitsmedizinischen Zentrum Sie den Termin wünschen (Darmstadt, Gießen, Kassel, Mörfelden-Walldorf oder Wiesbaden) und eine Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind.