Arbeitsmedizin

Der Medical Airport Service (MAS) ist der arbeitsmedizinische Dienstleister des Landes Hessen. Wirbieten hessischen Bediensteten an Schulen spezifische Gesundheitsdienstleistungen durch unserbetriebsärztliches Team. Dazu gehören die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen (nachArbMedVV) sowie Beratungen.

Sie erreichen uns in unseren arbeitsmedizinischen Zentren in Darmstadt, Gießen, Kassel, Mörfeldenund Wiesbaden sowie digital.

Eine Lehrerin vor einer Tafel
Katalog

Arbeits- und Gesundheitsschutz fördern

Angebote für die öffentlichen Schulen des Landes Hessen
Arbeitsmedizinische Leistungen
1. Wunschvorsorge:

Sie können eine allgemeine Vorsorgeuntersuchung durch Ihre Betriebsärztin/Ihren Betriebsarzt in Anspruch nehmen, wenn Sie eine konkrete Gesundheitsgefahr durch die Arbeitsbedingungen an Ihrem Arbeitsplatz für sich selbst befürchten.

Um Ihre Vorsorgeuntersuchung in Anspruch zu nehmen, bedarf es auf dem Beauftragungsformular der schriftlichen Bestätigung Ihres Vorgesetzten, dass Sie Rücksprache gehalten haben. Bitte buchen Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin in einem unserer arbeitsmedizinischen Zentren oder bei dem jeweils zuständigen Arbeitsmediziner und bringen das Beauftragungsformular zur Untersuchung mit. Zu den Formularen

Hierzu gehören auch Beratungen bei:

  • Schwangerschaft (Bitte den Mutterpass und Impfausweis mitbringen)
  • Wiedereingliederung (Bitte Arztberichte / Entlassungsberichte nach stationärem Aufenthalt mitbringen)
2. Hotline Coaching Supervision Beratung:

Individuelle Direktberatung zur Belastungsreflexion und Ressourcenstärkung für Lehrkräfte Mo und Do 8.00-16.30 Uhr: Flyer Beratungshotline Land Hessen

3. Bildschirmarbeitsplatzvorsorge:

Die Bildschirmarbeitsplatzvorsorge wird nur für diejenigen Lehrkräfte bzw. Schulleitungsmitglieder angeboten, die einen persönlich zugewiesenen Bildschirmarbeitsplatz in der Schule haben und in wesentlichem Umfang Bildschirmarbeit leisten. Zum Anamnesebogen Bildschirmarbeitsplatz.

4. Arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung und berufsbezogene Impfungen:

Der arbeitsmedizinische Vorsorgeanlass bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen mit Infektionsgefährdung dient dem Schutz vor schwerwiegenden Infektionskrankheiten. Die Vorsorge ist obligatorisch bei allen Tätigkeiten mit einer erhöhten Ansteckungsgefahr durch Krankheitserreger.

4.1 Hepatitis A und Hepatitis B

Hepatitis A und Hepatitis B: Beschäftigte mit Tätigkeiten, bei denen es zu Kontakt mit potenziell infektiösen Körperflüssigkeiten kommen kann (z.B. in Förderschulen oder für Schulgesundheitsfachkräfte und UBUS-Fachkräfte), sollten je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung gegen Hepatitis A und/oder Hepatitis B geimpft sein. Hier werden die Kosten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge durch den Arbeitgeber/ den Dienstherrn übernommen.

4.2 FSME

Frühsommer-Meningo-Enzephalitis, kurz FSME genannt, wird durch Viren verursacht, die von Zecken übertragen werden können. Das betrifft Lehrpersonen, die sie sich im Rahmen des Unterrichts oft im Freien aufhalten (z.B. wenn im Rahmen des Unterrichtsfaches Bewegung und Sport, Waldläufe oder Sportwochen veranstaltet oder Lehrausgänge in die freie Natur unternommen werden, beziehungsweise für Begleitlehrer bei Schullandwochen). Die Teilnahme an Wandertagen ist nicht ausreichend.

4.3 Masern

Im Masernschutzgesetz ist geregelt, dass Personen, die an einer Schule tätig sind, den Nachweis einer Masernimpfung erbringen müssen. Der Nachweis kann durch Vorlage des Impfausweises, Attest durch den Hausarzt oder dem Betriebsarzt (MAS) erfolgen.

Wichtig: Bitte bringen Sie Ihren Impfpass mit!

5. Beamtenrechtliche Untersuchung
  • Auf Widerruf (Kosten werden in der Regel vom Probanden getragen)
  • Auf Probe (Kosten werden in der Regel vom Probanden getragen)
  • Auf Lebenszeit (Kosten trägt das Schulamt)

Hier geht es zum Anamnesebogen.

6. Weitere arbeitsmedizinische Beratung der Schulleitungen

(im Rahmen der Grundbetreuung):

  • Beratung in Fragen der Gefährdungsbeurteilung der schulischen Arbeitsplätze, Hygiene, erste Hilfe und anderer Fragen
  • Mitwirkung an BEM-Verfahren (Betriebliches Eingliederungsmanagement)

Sie können bei einer dieser Fragestellungen direkt den zuständigen Betriebsarzt kontaktieren.

Terminanfrage
Terminvereinbarung per Telefon:

Terminvereinbarung per Email:

info@medical-gmbh.de (bitte geben Sie an, in welchem arbeitsmedizinischen Zentrum Sie den Termin wünschen (Darmstadt, Gießen, Kassel, Mörfelden-Walldorf oder Wiesbaden) und eine Telefonnummer, unter der sie erreichbar sind.

Kontaktdaten der für die Staatlichen Schulämter (SSÄ) zuständigen Arbeitsmediziner

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Häufig gestellte Fragen

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